Gesprächsnotiz
Der
Vater einer Schülerin bat im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde
(u. a. gegen den Schulleiter) um Einsicht in die Akten
der Schule. Diese wurden ihm vom Schulleiter des Fuldaer
Rabanus-Maurus-Gymnasiums ausgehändigt.
Bei
der Durchsicht im Dienstzimmer des Schulleiters fand
sich ein „Aktenvermerk: Gespräch des Schulleiters
mit dem Vater der Schülerin …“
Der
Schulleiter wurde vom Vater der Schülerin darauf
angesprochen mit dem Hinweis, daß es sich doch
hierbei um ein persönliches Vieraugengespräch
(!) gehandelt habe und beiderseits ausdrücklich
vereinbart war, kein Schriftstück darüber
anzufertigen. Die Vertraulichkeit dieses Gesprächs
war zuvor auch zwischen einem Leiter des Schulamts
Fulda und dem Vater der Schülerin im Beisein
eines Rechtsanwalts vereinbart worden. Darauf versicherte
der Schulleiter, diese Aktennotiz habe er ausschließlich
für sich selbst gefertigt und niemand anderes
habe sie zu Gesicht bekommen. Er würde sie gleich
in den Papierkorb werfen, denn sie habe keinerlei
Bedeutung.
Der
Vater der Schülerin stand auf und holte als dritte
Person die Sekretärin in das Dienstzimmer des
Schulleiters. Er forderte den Schulleiter vor der
Zeugin auf, seine soeben gemachte Aussage zu wiederholen.
Der Schulleiter bestätigte nun nochmals, daß
diese Aktennotiz ausschließlich für ihn
alleine bestimmt war, daß niemand anderes sie
kenne und daß er das Schriftstück an keinen
anderen weitergereicht habe. Der Schulleiter wurde
nun gebeten, dies mit Handschlag zu bekräftigen.
Er gab dem Vater der Schülerin über den
Tisch hinweg die Hand und beide setzten sich.
Vater
der Schülerin: „Herr Schulleiter, Sie haben
mich soeben angelogen! Dieses Schriftstück befindet
sich auch in den Akten des Schulamts.“ Der Schulleiter
versicherte, daß dies nicht sein könne.
Niemand habe dieses Schriftstück erhalten.
Der
Schulleiter wurde nun darüber informiert, daß
der Vater der Schülerin über eine Kopie
dieses Aktenvermerks aus den Schulamtsakten verfügt.
Diese werde in einer halben Stunde per Fax an die
Sekretärin übersandt, damit keinerlei Mißverständnisse
entstehen. Die Sekretärin bekam das betreffende
Schriftstück mit dem Aktenvermerk zur Ansicht
überreicht, gab es zu den Schulakten zurück
und verließ den Raum. |
Lügen
und berühmte Lügner
Bei einer
„Lüge” weiß der Lügner,
daß er lügt, d. h. er kennt die Wahrheit.
Ein „Wortbruch”
ist dagegen die Fortsetzung der Lüge, also
jener Moment, wenn ein gegebenes Versprechen
nicht eingehalten wird.
Politiker
verwenden nicht gerne die harte Bezeichnung
für den Vorgang selbst (Lüge), sondern
bemühen sich um Verharmlosung mit den weniger
verwerflich klingenden Bezeichnungen „Wortbruch”
oder „gebrochenem Versprechen”,
wobei die Grenze zur Fehleinschätzung oder
Fahrlässigkeit (bei unbeabsichtigter Falschinformation)
durchaus fließend sein kann (z. B. bei
Norbert Blüm: „Die Rente ist sicher!”
oder Gerhard Schröder: „Senkung der
Arbeitslosigkeit auf 3,5 Millionen!”).
Berühmte
Lügner waren z. B.
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Walter
Ulbricht (DDR-Staatsrats-Vorsitzender)
am 15. Juni 1961: „Niemand hat die
Absicht, eine Mauer zu errichten."
– keine zwei |
Monate vor
Beginn des Mauerbaus.
Ferenc
Gyurcsány (ungarischer Premier)
erklärte im Herbst 2006, er und die Partei
hätten dem Volk vor und nach der Wahl die
Unwahrheit gesagt: „Stattdessen logen
wir morgens, mittags und abends.“
Bill
Clinton (US-Präsident) 1998: ”Ich
hatte keine sexuelle Beziehung …“
Uwe
Barschel (schleswig-holsteinischer
CDU-Ministerpräsident) 1987 bei der Abgabe
seines „Ehrenworts” (Vorwurf bis
heute ungeklärt).
…und
auch Hessen ist dabei:
Roland
Koch (Hess. Ministerpräsident,
CDU) wußte 2000 angeblich nichts über
illegale Spenden und unsachgemäße
Verbuchung.
Andrea
Ypsilanti (Hess. SPD-Chefin) wollte
sich nicht mit Hilfe der Linkspartei zur Ministerpräsidentin
wählen lassen – aber nur vor der
Wahl! (2008). |
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